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Energieausweis nach Bedarf oder Verbrauch
Für Verkauf, Vermietung oder Modernisierung erstelle ich Bedarfs- und Verbrauchsausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Welcher Ausweis zulässig ist, hängt vor allem von Baujahr, Anzahl der Wohnungen und dem energetischen Zustand ab. Ich prüfe das vorab und sage Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude passt.
Ablauf
Prüfung
Welcher Ausweis ist zulässig?
Daten
Verbrauchsdaten oder Gebäudeaufnahme.
Berechnung
Erstellung und Registrierung.
Ausweis
Als PDF und auf Wunsch gedruckt.
Häufige Fragen
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – welcher ist für mein Haus zulässig?
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 ist meist ein Bedarfsausweis nötig, außer das Gebäude wurde energetisch modernisiert. Ich prüfe das im Einzelfall.
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0178 / 36 76 943info@kregler-energie.deBergstraße 13 – 96163 Gundelsheim
